(4) Gute Rahmenbedingungen schaffen (II)

Kurzfristige Maßnahmen (2022/23)


Definition von Kriterien für blauen Wasserstoff
* sowie insbesondere für den Umgang mit abgeschiedenem CO2.

Hierzu werden wir:

• eine Carbon Management Strategie anstoßen

• einen Dialog zu Transport und Speicherung in der EU etablieren

• den Fokus auf „ Direct Air Capture“ als Schlüsseltechnologie bei der CO2 Abscheidung legen.

(4) Gute Rahmenbedingungen schaffen (I)

Kurzfristige Maßnahmen (2022/23)

Wasserstoffbeschleunigungsgesetz

• Vereinfachung regulatorischer und gesetzgeberischer Rahmenbedingungen für die Planung und Zulassung von Wasserstoff Importterminals, EL und Leitungen u.a. auch Beschleunigung des Rechtsweges und Verkürzung von Instanzen

Umsetzung von EU Vorgaben in nationales Recht (delegierte Rechtsakte RED II / RED III, Vorgaben zu Herkunftsnachweisen). Arbeiten zum HerkunftsnachweisregisterG bereits weit fortgeschritten.

(3) Wasserstoffanwendungen etablieren (Strom)

Kurzfristige Maßnahmen (2022/23)


„Plattform Klimaneutrales Stromsystem“: Prüfung von Gesamtsystem dienlichen Standorten und Fahrweisen von EL

Sicherstellung der „H2 readiness“ von neuen KWK Anlagen und anderen Gaskraftwerken

(3) Wasserstoffanwendungen etablieren (Verkehr)

Kurzfristige Maßnahmen (2022/23)


Einsatz auf EU Ebene für Unterquoten für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs
(RED III, ReFuelEU Aviation, FuelEU Maritime).

Fördermaßnahmen für Investitionen in die Erzeugung erneuerbarer Kraftstoffe und Markthochlauf von PtL Kerosin

Erarbeitung Förderkonzept für den Ausbau der Tankinfrastruktur, Fokus Schwerlastverkehr

Aufbau des Innovations und Technologiezentrums Wasserstoff

Einsatz auf intern. Ebene für Etablierung grüner Schifffahrtskorridore Clydebank Declaration), insbes. für H2 Importrouten, und für Produktion und Einsatz von PtL im Luftverkehr (z.B. bei ACT SAF der ICAO sowie der CAAF/3 in 2023)

(3) Wasserstoffanwendungen etablieren (Industrie)

Kurzfristige Maßnahmen (2022/23)


Diverse Fördermaßnahmen , für die eine enge Verzahnung erarbeitet wird:

• Klimaschutzverträge für die Industrie

• Förderprogramm Dekarbonisierung

• Carbon Management in der Industrie

• IPCEI Wasserstoff

(1) Verfügbarkeit von ausreichend (grünem) Wasserstoff sicherstellen, z.B.:

Kurzfristige Maßnahmen (2022/23)


IPCEI Wasserstoff : Förderung von EL Kapazitäten (insgesamt 2,2 GW bis 2026)

Fördermittelverordnung für systemdienliche EL im Umfan g von 3,5 GW ab 2023 bis 2028

(500 MW pro Jahr, 3,5 Mrd. € Fördervolumen)

Förderrichtline für Offshore EL in der Nordsee im Umfang von ca. 300 MW (600 Mio. € Fördervolumen bis 2027)

Prüfung und Weiterentwicklung der Förderinstrumente für Importe (H2Global, internat . Förderrichtlinie, H2 UPP, PtX Wachstumfonds )

Handlungsfelder der NWS Fortschreibung

Handlungsfelder der NWS Fortschreibung

1. Verfügbarkeit von ausreichend (grünem) Wasserstoff sicherstellen

2. Transport und Speicherinfrastruktur ausbauen

3. Wasserstoffanwendungen etablieren (Industrie, Verkehr, Strom)

4. Gute Rahmenbedingungen schaffen